11. September 2016

Gästeordnung

Gästeordnung

  1. Gäste sind auf der Anlage herzlich willkommen. Jedes aktive Mitglied kann Gäste zum Spielen mit auf die Anlage bringen.
  2. Pro Gast muss mindestens ein aktives Mitglied auf dem Platz sein.
  3. Voraussetzung für eine Gastbuchung ist, dass der Platz vorher über das Buchungssystem eBuSy gebucht wird und der Name des Gastes dort als Mitspieler eingetragen wird. Bitte folgt den Schritten im Buchungssystem.
  4. Vor dem Spielen ist die Gastspielgebühr in einem Briefumschlag, auf dem Spieldatum, Name des Mitglieds und des Gastes stehen, im Briefkasten im Clubhaus einzuwerfen. Briefumschläge liegen im Clubhaus für euch bereit.
    Die Gastspielgebühr beträgt pro Person und pro Stunde:

    • Erwachsene: 8 Euro
    • Kinder und Jugendliche: 6 Euro
    • Die Gastgebühr richtet sich nach dem Status des Gastes. Wenn ein jugendliches Mitglied mit einem erwachsenen Gast spielt, sind 8 Euro pro Stunde zu zahlen.
    • Für Doppel beträgt die Gastspielgebühr ebenfalls 8 bzw. 6 Euro pro Gast und gilt für bis zu zwei Stunden Spielzeit. Spielen zwei Mitglieder mit zwei Gästen, zahlen beide Gäste eine Gastspielgebühr. Wird nur eine Stunde gespielt, ist trotzdem die volle Gebühr fällig.
  1. Die Platzbelegung erfolgt wie die Platzbelegung für Mitglieder ganzstündig.
  2. Jeder Gast kann höchstens bis zu acht Mal pro Saison auf der Anlage spielen. Eine häufigere Nutzung setzt eine Mitgliedschaft im Verein voraus.
  3. Über Ausnahmen – z.B. Schnupperstunden von Interessenten – entscheidet der Vorstand.
  4. Für die Einhaltung der Spiel- und Gästeordnung und in allen anderen Belangen ist das Clubmitglied verantwortlich.
  5. Das Betreten der Clubanlage und der Hallen durch Gäste erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Vereins bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, ist ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigung von Fahrzeugen.