26. Dezember 2015

Mitgliedschaft

So einfach können Sie Mitglied bei uns werden: mailen Sie uns oder rufen Sie eines unserer Vorstandsmitglieder an, wir machen dann einen Termin, bei dem wir auch alle Fragen gleich besprechen können.

Antragsformular

Wer schon alles weiß und nur noch den Antrag ausfüllen möchte, hier sind die beiden Dokumente:

  1. Aufnahmeantrag 2023 (bitte beide Seiten ausdrucken und einreichen)
  2. SEPA Lastschriftmandat (wir bitten um diese Ermächtigung, alles andere kostet viel mehr Arbeit)

Bitte ausdrucken, ausfüllen und bei uns einwerfen oder schicken.

Hier haben wir einige Informationen zu den Kosten zusammengestellt.

Neben den Bestimmungen der Satzung gelten folgende weitere Aufnahmebedingungen:

Der Jahresbeitrag beträgt nach Beitragsart (BA) für

Schnuppermitglied
im 1. Jahr
1 das Erstmitglied € 265,00 € 130,00
2 das Zweitmitglied mit vollzahlendem Erstmitglied
(Ehe-/Lebenspartner)
€ 195,00 € 100,00
3 Kinder/Enkel in Schule/Ausbildung 
von einem vollzahlendem Erstmitglied nach BA 1
€ 80,00 € 40,00
4 Mitglieder in Schule/Ausbildung ab 10 Jahre  € 140,00 € 70,00
4a Mitglieder in Schule/Ausbildung 6 bis 9 Jahre  € 100,00 € 50,00
5 fördernde, inaktive Erst- und Zweitmitglieder nach BA 1 und 2 € 50,00
6 fördernde, inaktive Mitglieder nach BA 3, 4 oder 4a € 25,00
10 das Erstmitglied mit Zweitverein € 100,00

Ergänzende Hinweise:

  • Kinder unter 6 Jahren zahlen keinen Beitrag.
  • Die ermäßigten Beiträge nach BA 3, 4 und 6 gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienst-Leistende, ohne eigenes Einkommen.
  • Die ermäßigten Beiträge gemäß BA 3 und 4 gelten längstens bis zum 27. Lebensjahr.
  • Die Beitragsarten 5 und 6 sind ohne Spielberechtigung.
  • Die Beitragsarten 10 erfordert einen jährlichen Nachweis über eine weitere Mitgliedschaft in einem bundesdeutschen gemeinnützigen Tennisverein außerhalb des TVM-Gebiets.
  1. Im Kalenderjahr der erstmaligen Vereinsaufnahme gelten die reduzierten Beiträge für ein „Schnuppermitglied“. Neben den reduzierten Beitragssätzen erhält das Neumitglied einen Gutschein über 48,00 € für Trainingsstunden, die in einer mindestens 2er, höchsten 4er Trainingsgruppe nach Terminvereinbarung im Jahr des Eintritts in Anspruch genommen werden können. Ein Cafeteria- oder Arbeitsdienst gemäß Ziffer 7 ist im Kalenderjahr des Eintritts nicht zu leisten.
    Sofern keine Kündigung gemäß § 4 der Satzung erfolgt, gelten ab dem Folgejahr die regulären o. g. Beitragssätze.
  2. Für den Generalschlüssel zur Clubanlage ist bei Erhalt eine Kaution von € 10,00 zu hinterlegen. Bei Verlust des Schlüssels sind die entstehenden Kosten für die Wiederbeschaffung zu erstatten.
  3. Alle Mitglieder, denen ermäßigte Beiträge (nach BA 3, 4, 6 oder 7) als Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienst-Leistende gewährt werden, haben ab dem 18. Lebensjahr einen entsprechenden Nachweis ( Schülerausweis, Studienbescheinigung usw. ) zu Beginn des Kalenderjahres vorzulegen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung ist der volle Beitrag gemäß Beitragsart 1 oder 2 zu zahlen. Alle Änderungen (Beendigung des Schul- oder Ausbildungsverhältnisses bzw. des Studiums oder des Freiwilligendienstes) die zu einer Veränderung des Mitgliedsbeitrages führen, sind anzuzeigen.
  4. Alle aktiven Mitglieder zwischen 18 und 80 haben die Verpflichtung zur Ableistung eines Dienstes von 3 Stunden. Insbesondere ein Service bei Medenspielen ist nötig, damit in erster Linie Gäste auf der Anlage mit Getränken bewirtet werden. Dieser Dienst beinhaltet an diesen Tagen nicht die Bedienung der Mannschaften mit Essen. Außerdem wird es weitere Aktionstage und andere Aktivitäten geben, z B. 1x wöchentlicher Clubhaus-/Terrassendienst, Grundreinigungen der Küche im Juni und im Oktober, Hilfe bei Clubfest oder die Pflege der Anlage, insbesondere zum Saisonabschluss. Achtet auf die im Aushang angebotenen Dienste.
    Jedes Mitglied, das seinen Dienst nicht ableistet, zahlt dafür einen erhöhten Beitrag von 50,00 €, der nach Abschluss der Sommersaison fällig ist. Übrigens: Ein erwachsenes Mitglied kann sich von einem jugendlichen Mitglied über 14 Jahren vertreten lassen.