26. Dezember 2015

Mitgliedschaft

So einfach können Sie Mitglied bei uns werden: mailen Sie uns oder rufen Sie eines unserer Vorstandsmitglieder an, wir machen dann einen Termin, bei dem wir auch alle Fragen gleich besprechen können.

Antragsformular

Wer schon alles weiß und nur noch den Antrag ausfüllen möchte, hier sind die beiden Dokumente:

  1. Aufnahmeantrag 2024 (bitte beide Seiten ausdrucken und einreichen)
  2. SEPA Lastschriftmandat (wir bitten um diese Ermächtigung, alles andere kostet viel mehr Arbeit)

Bitte ausdrucken, ausfüllen und bei uns einwerfen oder schicken.

Hier haben wir einige Informationen zu den Kosten zusammengestellt.

Neben den Bestimmungen der Satzung gelten folgende weitere Aufnahmebedingungen:

Der Jahresbeitrag beträgt nach Beitragsart (BA) für

Schnuppermitglied
im 1. Jahr
1 das Erstmitglied € 265,00 € 130,00
2 das Zweitmitglied mit vollzahlendem Erstmitglied
(Ehe-/Lebenspartner)
€ 195,00 € 100,00
3 Kinder/Enkel in Schule/Ausbildung 
von einem vollzahlendem Erstmitglied nach BA 1
€ 80,00 € 40,00
4 Mitglieder in Schule/Ausbildung ab 10 Jahre  € 140,00 € 70,00
40 Mitglieder in Schule/Ausbildung 6 bis 9 Jahre  € 100,00 € 50,00
5 fördernde, inaktive Erst- und Zweitmitglieder nach BA 1 und 2 € 50,00
6 fördernde, inaktive Mitglieder nach BA 3, 4 oder 40 € 25,00
18 Gastspieler im TVM-Wettspielbetrieb € 100,00

Ergänzende Hinweise:

  • Kinder unter 6 Jahren zahlen keinen Beitrag.
  • Die ermäßigten Beiträge nach BA 3, 4, 40 und 6 gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienst-Leistende, ohne eigenes Einkommen.
  • Die ermäßigten Beiträge gemäß BA 3 und 4 gelten längstens bis zum 27. Lebensjahr.
  • Die Beitragsarten 5 und 6 sind ohne Spielberechtigung.
  • Beitragsart 18: Gastspieler im TVM-Wettspielbetrieb erhalten nur die Berechtigung zur Teilnahme an Medenspielen und an Mannschafts-
    trainingseinheiten. Sie erhalten keinen Zugang zum elektronischen Buchungssystem
  1. Im Kalenderjahr der erstmaligen Vereinsaufnahme gelten die reduzierten Beiträge für ein „Schnuppermitglied“.Ein Clubdienst gemäß Ziffer 7 ist im Kalenderjahr der Schnuppermitgliedschaft nicht zu leisten.
    Sofern keine Kündigung gemäß § 4 der Satzung erfolgt, gelten ab dem Folgejahr die regulären o. g. Beitragssätze.
  2. Nach dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Aufnahme in den Verein ist der Jahresbeitrag für das laufende Jahr durch Lastschrifteinzug bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat oder durch Überweisung nach Rechnungsstellung unabhängig vom Eintrittsdatum zu entrichten.Jede natürliche Person erwirbt eine eigene Mitgliedschaft, die auch der gesonderten Kündigung nach den Vorgaben der Vereinssatzung bedarf. Die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter von minderjährigen Mitgliedern verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags selbstschuldnerisch zur Zahlung der Beiträge für ihre minderjährigen Kinder.
  3. Wer mit der Zahlung des Jahresbeitrages trotz Zahlungserinnerung in Rückstand gerät, verliert seine Spielberechtigung.
  4. Für den Transponder der elektronischen Schließanlage des Vereins ist bei Erhalt eine Kaution von 30 Euro zu hinterlegen. Bei Verlust des Transponders oder bei Vereinsaustritt ohne Rückgabe des Transponders wird die Kaution für die Wiederbeschaffung verwendet. Einen Transponder erhalten Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr. Mitglieder der BA 18 erhalten keinen Transponder.
  5. Alle Mitglieder der BA 3, 4, 6 haben ab dem 18. Lebensjahr einen entsprechenden Nachweis (Schülerausweis, Studienbescheinigung usw.) zu Beginn des Kalenderjahres vorzulegen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung ist der volle Beitrag gemäß BA 1 oder 2 zu zahlen. Alle Änderungen (Beendigung des Schul- oder Ausbildungsverhältnisses bzw. des Studiums oder des Freiwilligendienstes),
    die zu einer Veränderung des Mitgliedsbeitrages führen, sind dem Verein zu melden.
  6.  Jedes Mitglied (außer BA 18) ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet, je Saison einen Clubdienst zu leisten. Die möglichen Dienste werden im Aushang des Clubhauses angeboten. Wird der Dienst nicht geleistet, erhöht sich der Jahresbeitrag für das laufende Jahr um 50 Euro. Der erhöhte Beitrag wird nach Abschluss der Sommersaison oder mit der nächsten Beitragszahlung im Folgejahr in Rechnung gestellt.
  7. Mit Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse erklärt sich das Mitglied auch mit dem elektronischen Versand von Vereinspost (Einladungen zur Mitgliederversammlung, Rundschreiben/Newsletter etc.) einverstanden. Der regelmäßige Newsletter wird nur in elektronischer Form bereitgestellt. Alle Veränderungen zu den persönlichen Angaben sind dem Verein mitzuteilen. Bei
    minderjährigen Mitgliedern wird die E-Mail-Adresse des/der Erziehungsberechtigten verwendet.
  8. Durch die Annahme des Aufnahmeantrags durch den Vorstand und das daraus entstehende Vertragsverhältnis ist der Verein auch ohne Einwilligung des/der Antragsstellenden berechtigt, die angegebenen personenbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten, weil die Voraussetzungen nach DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) Art. 6 Abs. 1 b), 1c) oder 1 f) vorliegen. Eine Information zur Speicherung personenbezogener Daten und zum Datenschutz sowie weitere Informationen zum Verein können auf der Webseite des Vereins eingesehen und ausgedruckt werden: www.tcgwbrueserberg.de